Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist erforderlich, um ein serienmäßiges Auto anzumelden und dieses am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Das offizielle Dokument für die ABE ist der Kfz-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung. In diesem Dokument sind u. a. Angaben zum Hubraum, Sitzplätze, Schlüsselnummern oder Anhängelasten ebenso enthalten, wie alle Änderungen am Fahrzeug mit offizieller TÜV-Genehmigung (Breitreifen, Karosserieanbauteile, usw.). Änderungen, die an einem Fahrzeug vorgenommen wurden und nicht im Kfz-Schein vermerkt sind, führen zum Erlöschen der ABE und werden dementsprechend geahndet.

Achtung: Verwendet man nicht freigegebene Räder oder Reifen, dann erlischt mit der Betriebserlaubnis auch die komplette Fahrzeugzulassung – einschließlich des Versicherungsschutzes!

Hinweis: Im Zusammenhang mit Alufelgen ist mit „ABE“ umgangssprachlich ein „Gutachten zur ABE“ gemeint, das die Nutzung dieser Felgen an den aufgeführten Fahrzeugen, unter speziellen Auflagen, ermöglicht.

ABE Allgemeine Betriebserlaubnis